Die Geschichte von Volker Stiny
 

Chronologie von winyourhome.de

01.01.2009:

Herr Stiny veröffentlicht sein erstes Hausgewinnspielkonzept unter winyourhome.de.


Das Spiel wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Arendts als gemischtes Spiel konzipiert (99,8 % Wissensquiz, 0,2 % Tombola). Zu beachten ist, dass sich niemand direkt zu der Tombola anmelden konnte, sondern lediglich zum vorgeschalteten Quiz. Da die Teilnahme an der Tombola nur den 100 Siegern des Quizspieles vorbehalten war, handelt es sich eindeutig um eine geschlossene Veranstaltung, die in jedem Fall rechtlich zulässig ist.


Neben der rechtlichen Beratung durch qualifizierte Fachanwälte bemühte sich Herr Stiny um Überprüfung durch die zuständigen Behörden, um Fehler in der Abwicklung auszuschließen.


Die Passauer Neue Presse zitierte am 24.12.2008 den Pressesprecher der für das Glücksspielrecht in Bayern zuständigen Regierung der Oberpfalz, Joseph Karl: „Wir sind mit Herrn Stiny in Kontakt. Das mit dem Quiz könnte schon gehen. Der Wissensanteil muss auf alle Fälle größer sein als der Zufallsanteil. Dann ist es kein Glücksspiel, sondern ein Gewinnspiel und damit nicht erlaubnispflichtig.“


15.01.2009:

RAin Frau Wotsch von der Kanzlei Arendts Anwälte begründet, warum Hausgewinnspiele in Deutschland möglich sind:
http://www.openpr.de/news/273029/Hausverlosung-trotz-deutschem-Lottomonopol.html

TV Beiträge mit Frau RAin Wotsch:
ZDF-Sendung vom 15.01.2009:    www.youtube.com/watch?v=DOoPay5i40w
RTL-Sendung vom 21.01.2009:    http://www.youtube.com/watch?v=Y2BRSPf2c3w
BR-Sendung vom 22.01.2009:    http://www.youtube.com/watch?v=geMulUQmPM8


Der ursprüngliche Spielverlauf wird in den folgenden Veröffentlichungen dargelegt:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,603125,00.html        und
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/842/456510/text/4/


23.01.2009:

Dem Blogeintrag der Kanzlei Arendts lässt sich folgende Formulierung entnehmen:

Beraten wurde er bei der Erstellung des Konzeptes des Gewinnspiels und der Ausgestaltung als Geschicklichkeitsspiel von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de).
http://hausgewinnen.blogspot.com/2009/01/hausverlosung-trotz-deutschem.html


28.01.2009:

RAin Wotsch: Bezirksregierung Mittelfranken untersagt winyourhome
http://hausgewinnen.blogspot.com/2009/01/regierung-von-mittelfranken-untersagt.html


30.01.2009:

RAin Wotsch: Stellungnahme zur Pressemitteilung der Regierung Mittelfranken
http://hausgewinnen.blogspot.com/2009/01/stellungnahme-zu-der-pressemitteilung_30.html


11.02.2009

RA Arendts: Verwaltungsgericht gewährt keinen Vollstreckungsschutz – auch dem Hilfsantrag wurde nicht stattgegeben. Um die Vertragserfüllung gegenüber den Teilnehmern zu gewährleisten, wurde das Gericht mit dem Hilfsantrag gebeten das begonnene Spiel als reines Quizspiel weiter führen zu können.
http://hausgewinnen.blogspot.com/2009/02/haus-gewinnspiel-winyourhomede.html

Der Verwaltungsgerichtsbeschluss vom 09.02.2009 wird auch hier kommentiert:
http://www.123recht.net/article.asp?a=38709&ccheck=1
http://www.timelaw.de/cms/upload/pdf/Hambach_32_2009.pdf
http://www.der-michel.de/9.215.0.0.1.0.phtml



14.02.2009:

Die Bezirksregierung Mittelfranken kritisierte 0,2% des Gesamtspiels (Tombola), obwohl der GlüStV ein Glücksspiel als solches nur dann definiert, wenn der Zufall überwiegt!
Mit der Pressemitteilung vom 14.2.2009 und weiteren Rundschreiben wurde den Teilnehmern mitgeteilt, dass das Spiel an die Hinweise des Gerichtes angepasst und dann fortgeführt werden soll.
http://winyourhome.blogspot.com/2009/03/14-februar-2009.html
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/computerparty-statt-hausverlosung-74608.html
http://www.welt.de/wams_print/article3207692/Hausverlosung-ist-jetzt-ein-Quiz.html


16.03.2009:

Hinweise aus der Kanzlei Arendts, bezüglich einer Klärung, ob Hausgewinnspiele dem RStV unterliegen:
http://hausgewinnen.blogspot.com/2009/03/aktuelles-von-dem-hausgewinnspiel-in.html


08.04.2009:

„Die Glückspielaufsichtsbehörden Düsseldorf und Mittelfranken haben das Spiel überprüft und mit den Schreiben vom 19.3. und 27.3.2009 bestätigt, dass es sich nicht um ein Glücksspiel i. S. d. §3 GlüStV handelt.“
„Die Aufsichtsbehörde hat die Fortführung meines Geschicklichkeitsspieles untersagt, indem die Regelungen des RStV zur Anwendung gebracht wurden, obwohl ich kein Telefongewinnspiel i. S. des § 8a RStV betreibe!“
http://winyourhome.blogspot.com/2009/04/die-idee-eines-immobilen-gewinnspiels.html



15.05.2009:

Dem veröffentlichten Rundschreiben von Herrn Stiny s.u. lässt sich entnehmen, dass das angepasste Spiel die Anregung des VG berücksichtigt und in Kürze beginnen wird. Ferner wird mitgeteilt, dass sich für die Spielteilnehmer bis auf die 100 Finalisten nichts ändert. Nur die Finalrunde wird durch eine weitere Quizrunde ersetzt. An den Rahmenbedingungen (48.000 Teilnehmer / 100 Preise / 19,00 € Teilnahmegebühr) ändert sich nichts, die Gewinnchancen bleiben vollumfänglich erhalten. Ferner wird erwähnt, dass derzeit noch Abstimmungsbedarf im Hinblick auf den RStV (Gewinnspielsatzung) besteht.

http://winyourhome.blogspot.com/2009/06/pressemitteilung-hausgewinnspiel.html

Aus dem Artikel über den Neustart geht auch hervor, dass Herr Stiny nach Berlin umgezogen ist.
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/hausgewinnspiel-hausboot-347014.html


18.05.2009:

Bayrische Behörden drohen Herrn Stiny einen Untersagungsbescheid an, weil er gegen den RStV verstoßen würde. (s. Leserbrief in der TZ)


10.06.2009:

Die Staatsanwaltschaft erlässt einen dinglichen Arrest über 522.000 € (Pfändungsbeschluss) gegen Herrn Stiny und startet einen Geschädigtenaufruf. Eine Abfrage bei Google zu diesem Geschädigtenaufruf ergibt mehrere Hundert Treffer. Dass durch die Kriminalisierung die Durchführung des Spieles und dadurch die Vertragserfüllung sehr erschwert, ja praktisch unmöglich gemacht wird liegt auf der Hand!

http://www.konsumer.info/?p=5102


15.06.2009:

RAin Wotsch: Hausgewinnspiel Baldham geht weiter

http://hausgewinnen.blogspot.com/2009/06/pressemitteilung-hausgewinnspiel.html


01.11.2009:

RA Arendts: Anwendung der Gewinnspielsatzung auf Internet-Hausgewinnspiele sind unzulässig:
http://www.be24.at/blog/entry/630546/anwendung-der-gewinnspielsatzung-auf-internet-hausgewinnspiele-in-deutschland-unzul-ssig


12.03.2010:

Der Prozess beginnt am 15.03.2010. Berichte:
http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Oberbayerischer-Hausverloser-vor-Gericht;art155371,2256328
    und:
http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1189984&kat=30    

    und:
http://news.immobilo.de/2010/03/16/2695-hausverlosung-muenchener-des-18294fachen-betruges-angeklagt


25.03.2010:Wichtige Aussagen vor Gericht:
Der damalige Behördenmitarbeiter Voigt bestätigt: „Herr Stiny wollte alles richtig machen und es gab mehrere schriftliche und telefonische Kontakte. Herr Stiny kannte sich in der Materie aus und wollte nichts falsch machen. Es sollte in jedem Fall ein Geschicklichkeitsspiel sein und keinesfalls ein Glücksspiel“

Frau RAin Wotsch: „Es war ein Geschicklichkeitsspiel und eindeutig kein Glücksspiel, da der Wissensanteil überwog und in der Verlosungsrunde des Spieles kein Verlust i.S. des GlüStV möglich war.“

Der damals zuständige Behördenmitarbeiter Fischer der Glücksspielaufsichtsbehörde Mittelfranken sagte aus: „Wir haben das Spiel nicht geprüft und wollten das Vorhaben aus politischen Gründen aus dem Internet haben.“
Auf die Frage der Staatsanwältin, ob das Spiel der Gewerbeordnung unterliegt, erklärte Herr Fischer: „Nein, es handelt sich um ein privates und nicht um ein gewerbliches Angebot. Die Gewerbeordnung ist nicht anwendbar.“

Der Rechtsanwalt der Verteidigung verwies noch einmal auf das Urteil des BayVGH vom 28.10.2009: „Der Rundfunkstaatsvertrag ist in vielen Bestimmungen, unter anderem der § 8a, verfassungswidrig.“


Von den angeblich über 18.000 Geschädigten fanden sich trotz des Aufrufes der Staatsanwaltschaft nicht mal zehn Personen, die sich durch die von Herrn Stiny nicht gewollte Finalrundenanpassung geschädigt fühlten. Die meisten waren bereits in den Vorrunden ausgeschieden, somit von der Änderung gar nicht betroffen und versuchten hierdurch ihre Teilnahmegebühr zurück zu erlangen. Andere erklärten, dass sie sich durch die Änderung des Spielverlaufs getäuscht fühlten. Da es sich bei dem Spiel um den ersten Versuch in Deutschland handelte, rechneten sie mit möglichen Änderungen, wie dies aus den Teilnahmebedingungen bereits hervorging. Es gab sogar einen Anzeigenerstatter (RA mit Verbindung in die Politik), der gar nicht angemeldet war. Dieser wurde auch als „Geschädigter“ mit angegeben, obwohl er keine Teilnahmegebühr bezahlt hat.


http://www.hausgewinnspiel-forum.de

und

http://www.hausgewinnspiel-muenster.de/mitteilungen.html
  


29.03.2010: Urteil
Angesichts dieser Zeugenaussagen ist es unverständlich, wie es zu dem Urteil vom 29.03.2010 kommen konnte:     „Wegen Betruges zwei Jahre Haft auf Bewährung“

Die WELT vom 30.03.2010
http://www.welt.de/die-welt/regionales/article6981663/Nur-Nieten-in-Baldham.html


BR-online vom 30.03.2010
http://www.br-online.de/aktuell/hausversteigerer-hausversteigerung-baldham-ID1268407243172.xml                     

und
http://www.br-online.de/bayern1/bayernmagazin/hausverlosung-prozess-betrug-ID1268675000673.xml